§§ 58 Abs 2 , 60 AVG (Begründung von Bescheiden, Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und der Rechtsfrage; Verweis auf Begründung der Erstinstanz nur ausreichend, wenn erstbehördiche Begründung hinreichend, Schlüssigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung)
VwGH 06.11.1997, 96/20/0482, 0642