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VwGH 18. 9. 1997, 96/20/0030 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/2199ZfV 1998, 859

§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund; Geltendmachung des Wiederaufnahmsgrundes im Antrag)

VwGH 18.09.1997, 96/20/0030

Gem § 69 Abs 2 AVG ist der A auf WA binnen 2 Wochen vom Zeitpunkt an, in dem der ASt nachweisl vom WA-Grund Kenntnis erlangt hat, jedoch spätestens binnen 3 Jahren nach der Zustellung oder mündlichen Verkündigung des B bei der Beh einzubringen, die den B in 1. Instanz erlassen hat. Wie die bel Beh bereits zutreffend ausgeführt hat, entspricht es der stRsp des VwGH, dass - ausgehend von der ges Formulierung - der WA-Werber bereits im A angeben muss, wann er von dem Vorhandensein des von ihm geltend gemachten Beweismittel Kenntnis erlangt hat und ein Fehlen dieser Angaben nicht als Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG behandelt werden kann (VwSlg 7944 A, 8605 A, 7158 A und 4279 A). Abw.

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