§ 62 Abs 2 AVG (Berufungsbehörde, Zurückverweisung der Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz; Bindung der Behörde an die die Aufhebung tragenden Gründe; Grenzen der Bindung)
VwGH 23.10.1997, 96/07/0127