§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung)
§ 42 Abs 3 VwGG (Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses, Zurücktreten des Verfahrens ins Stadium vor Bescheiderlassung; Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde gegen einen die Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens ablehnenden Bescheid bei Aufhebung des die Sache erledigenden Bescheides durch den VwGH)