§ 26 Abs 1 Z 1 VwGG (Beginn der Beschwerdefrist; Erlassung des Bescheides; Zustellung an Parteienvertreter, Vollmachtsverhältnis, beendetes; Heilung des Zustellmangels, keine; Wiedereinsetzung, keine)
§ 46 Abs 1 VwGG (ebenso)
§ 10 AVG (Bescheiderlassung; Zustellung an Parteienvertreter; aufgelöstes Vollmachtsverhältnis; Heilung des Zustellmangels, keine)