Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation, aufrechtes Rechtsschutzbedürfnis, nicht bloß abstakt-theoretische Bedeutung der VwGH-Entscheidung, Verfahrenseinstellung bei nachträglichem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses ohne Vorliegen eines Falles der Klaglosstellung; Beschwerde gegen Ausweisungsbescheid, nachträgliche Ausreise, Abschiebung oder Erlangung eines Aufenthaltsrechts)