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VwGH 21. 4. 1997, 97/17/0086 (JUSTIZVERWALTUNG)

JudikaturJUSTIZVERWALTUNGZfV 1998/2088ZfV 1998, 838

§ 7 Abs 1 GEG 1962 idF BGBl 1984/501 und 1987/646 (Berichtigungsantrag gegen Zahlungsauftrag; beschränkte Zulässigkeit bei Beträgen, denen eine rk Entscheidung zugrundeliegt)

VwGH 21.04.1997, 97/17/0086

Die Einschränkung, die die Zulässigkeit des BerichtigungsA gem § 7 Abs 1 GEG 1962 in Ansehung von Beträgen, die in Durchführung einer rk E des Gerichtes in den Zahlungsauftrag aufgenommen wurden, dadurch erfährt, dass der BerichtigungsA in diesen Fällen nur gegen eine unrichtige Bestimmung der Zahlungsfrist oder dagegen zulässig ist, dass der Zahlungsauftrag der ihm zugrundeliegenden E des Gerichtes nicht entspricht, bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass die Gesetzmäßigkeit der durch Gerichtsbeschluss dem Grunde und der Höhe nach bereits rk festgestellten Zahlungspflicht nicht mehr auf dem Wege des VerwVerf zur Einbringung der Forderung aufgerollt werden darf (VwGH 21.05.1992, 89/17/0270).

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