§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; Einzelhandel mit Kfz, deren Bereifung und Zubehör, Urkundenunterdrückung)
VwGH 25.11.1997, 97/04/0110