§ 370 Abs 2 GewO 1994 (Strafbestimmungen, gewerberechtlicher Geschäftsführer, Verantwortlichkeit)
§ 9 Abs 2, 4 VStG (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit, verantwortlicher Beauftragter, nachweisliche Zustimmung, keine automatische bei Nichtgenehmigung der Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer)