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VwGH 28. 10. 1997, 95/04/0080 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/2067ZfV 1998, 833

§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nach- trägliche Auflagenvorschreibung; Warenzulieferung, Verbot lediglich für Betriebsinhaber und Erfüllungsgehilfen, Begründungsmängel)

VwGH 28.10.1997, 95/04/0080

Im fortgesetzten Verf erging der angef B, mit dem der mit Berufung angef B und der diesem zugrunde liegende B des Magistrates in der Weise abgeändert wurde, dass die zusätzl vorgeschriebene Auflage wie folgt lautet:

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