§ 17 Abs 2 Z 4 FrG (Ausweisung, Interesse der öffentlichen Ordnung, ua kein Nachweis über Besitz der Mittel zum Unterhalt innerhalb eines Monates nach Einreise; Begründung des Interesses an sofortiger Ausreise)
VwGH 08.10.1997, 97/21/0155
Der Bf wurde mit dem angef B gem § 17 Abs 2 Z 4 und Z 6 FrG ausgewiesen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit, weil die bel Beh sich überhaupt nicht damit auseinandergesetzt hat, aus welchen konkreten Gründen die sofortige Ausreise des Bf im Interesse der öff Ordnung gem § 17 Abs 2 letzter Halbsatz FrG idF BGBl 1996/436 tatsächl erforderl war (VwGH 22.05.1997, 96/21/1007, 26.06.1997, 97/21/0229).