§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Asylausschließungsgrund, Verfolgungssicherheit in einem Drittstaat, Slowenien, Ungarn; subjektive Kenntnis der Drittstaatsicherheit unmaßgeblich)
VwGH 11.11.1997, 97/01/0839
Der Einwand des Bf (StA „jugosl Föderation“), er habe als einfacher Mann nicht gewusst, dass es sich bei Ungarn und Slowenien um sichere Drittländer handle, vermag der Beschw nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil es nicht auf die subj Kenntnis des Asylwerbers über die Verhältnisse in den Staaten seines Aufenthaltes ankommt, sondern ausschließl auf die obj Tatsache, ob in diesen Staaten Verfolgungssicherheit eingetreten war (VwGH 26.02.1997, 96/01/0766).