§ 18 Abs 2 Z 2 FrG (Aufenthaltsverbot; bestimmte Tatsache; schwerwiegende Verwaltungsübertretung; Übertretung des § 5 StVO )
VwGH 08.10.1997, 96/21/1114
Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO stellen grundsätzl schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd § 18 Abs 2 Z 2 FrG dar. Der Bf zeigt nicht auf, warum dies nicht auch in seinem Fall gelten soll. Diese Verwaltungsübertretungen erfüllen für sich allein den Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 2 FrG. Bereits aufgrund dieser bestimmten Tatsache ist mit Rücksicht auf die besonderen, von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehenden Gefahren für die Allgemeinheit auch die im § 18 Abs 1 FrG umschriebene Annahme gerechtfertigt. Abw.