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VwGH 8. 10. 1997, 96/21/1114 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/2054ZfV 1998, 831

§ 18 Abs 2 Z 2 FrG (Aufenthaltsverbot; bestimmte Tatsache; schwerwiegende Verwaltungsübertretung; Übertretung des § 5 StVO )

VwGH 08.10.1997, 96/21/1114

Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO stellen grundsätzl schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd § 18 Abs 2 Z 2 FrG dar. Der Bf zeigt nicht auf, warum dies nicht auch in seinem Fall gelten soll. Diese Verwaltungsübertretungen erfüllen für sich allein den Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 2 FrG. Bereits aufgrund dieser bestimmten Tatsache ist mit Rücksicht auf die besonderen, von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehenden Gefahren für die Allgemeinheit auch die im § 18 Abs 1 FrG umschriebene Annahme gerechtfertigt. Abw.

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