§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; sicheres Drittland; Unterzeichnerstaat der Genfer Flüchtlingskonvention; Ungarn)
VwGH 08.10.1997, 96/21/0390
Wenngleich die Auffassung der bel Beh, der Bf sei in Ungarn vor Verfolgung sicher gewesen, weil dieser Staat die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet habe, in dieser Allgemeinheit nicht zu teilen ist, ist der Bf darauf hinzuweisen, dass er im VerwVerf keinerlei Hinweise darauf gemacht hat, dass er in Ungarn iSd § 37 Abs 1 und/oder 2 FrG bedroht sei oder zummindest vor einer Rückabschiebung nicht sicher sei. Abw.