§ 51 FrG (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Zurückziehung auch telefonisch, Festhaltung durch Aktenvermerk, öffentliche Urkunde, voller Beweis, zulässiger Gegenbeweis)
VwGH 10.10.1997, 96/02/0144 Säumnisbeschwerde
Das AVG sieht für die Zurückziehung eines RM keine bes Formerfordernisse vor. Sie muss nur ausdrückl ausgesprochen werden.