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VwGH 11. 11. 1997, 96/01/0218 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/2023ZfV 1998, 822

§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, Begriff; KosovoAlbaner, Wehrdienstverweigerung, Berücksichtigung von Beweismitteln, die der belangten Behörde im Aufenthaltsbewilligungsverfahren vorgelegt wurden)

VwGH 11.11.1997, 96/01/0218

Der Bf (Kosovo-Albaner) hat bei seiner Ersteinvernahme angegeben, er sei seit 1987 Mitglied des Demokrat Verbandes im Kosovo. Am 16. und am 25. 4. 1992 sei er von der Bundesarmee gesucht worden, habe sich aber rechtzeitig verstecken können. Er wolle nicht in einer ihm feindl Armee gegen seine Landsleute kämpfen. Die Serben hätten die Albaner und alle Minderheiten in Jugoslawien immer unterdrückt und wollten ein großserb Reich errichten; sie wollten die „neuen Herren in Jugoslawien“ werden und wer sich ihnen in den Weg stelle, werde „elliminiert“. Der Bf sei für die Demokratie, lehne die Diktatur der Serben ab und habe sich daher zur Flucht entschlossen. Er habe keinen Einberufungsbefehl erhalten, doch hole die Bundesarmee die Leute einfach ab und schicke sie an die Front. Er könne, solange die Serben an der Macht seien, nicht in seine Heimat zurück und würde wahrscheinl sofort an die Front geschickt.

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