§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; Maßgeblichkeit der Gefährlichkeitsprognose; Begehung von Straftaten in „organisierten Strukturen“)
VwGH 08.10.1997, 95/21/1141
Nach Auffassung des VwGH konnte die bel Beh aus dem im angef B hinreichend dargestellten Fehlverhalten des Bf zu Recht den Schluss ziehen, dass sein Aufenthalt im Bundesgebiet die öff Ordnung und Sicherheit iSd § 18 Abs 1 Z 1 FrG gefährde. Maßgeblich hiefür ist die - im angef B zutreffend - aus dem Fehlverhalten des Bf abgeleitete Gefährlichkeitsprognose. Maßgebl ist nicht, ob sich der Bf tatsächl - wie die bel Beh dies ausführt - bei der Begehung von Straftaten „in organisierten Strukturen“ bewegte, oder ob es sich bei den von ihm begangenen strafbaren Handlungen jeweils um Einzelkontakte gehandelt hat. Abw.