§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)
Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation, Rechtsverletzungsmöglichkeit; keine, Abschiebung bzw Ausreise vor Erhebung der Beschwerde gegen Nichtanerkennung eines Abschiebungsverbotes)