§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling; Kurde in der Türkei, Verweigerung der Ableistung des Militärdienstes; Hinweise im Vorbringen für Ungleichbehandlung von Kurden, Ermittlungspflicht der Behörden)
§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Verfolgungssicherheit in Drittstaat, Ungarn, behauptete Rückabschiebung von Kurden in die Türkei, Ermittlungspflicht)