§ 6 Abs 2 AufG (Erfordernis der Auslandsantragstellung; Einreise aufgrund eines Touristensichtvermerkes)
VwGH 12.11.1996, 95/19/1898
Entsteht in einem Fremden, der sich - wie hier die Bfin - aufgrund eines Touristensichtvermerkes erlaubterweise im Inland befindet, der Wunsch, im Bundesgebiet den Aufenthalt (§ 1 Abs 1 AufG) zu nehmen, so bedarf es dazu grundsätzl der AStellung aus dem Ausland. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass eine neuerl Einreise in das Bundesgebiet als Tourist innerhalb der Dauer des Touristensichtvermerkes und innerhalb der Grenzen der damit erteilten Erlaubnis unzulässig wäre. Die bestrittene Annahme, die Bfin befinde sich unerlaubt nach Ablauf ihres Touristensichtvermerkes im Bundesgebiet, ist sohin für die rechtl Beurteilung relevant.