§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Antragstellung vor Einreise; Behauptungslast; Mitwirkungspflicht der Partei; Beweiswürdigung)
VwGH 24.03.1997, 95/19/0792
§ 6 Abs 1 AufG ist nicht zu entnehmen, der Fremde habe von sich aus glaubhaft zu machen, dass der A auf Erteilung einer Bew vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus gestellt wurde. Das Vorliegen der Erfolgsvoraussetzung des § 6 Abs 2 AufG ist daher gem § 39 Abs 2 1. Satz AVG von der Beh von Amts wegen zu prüfen, wenn sie - wie hier - nicht aufgrund ihrer Vermutung, die Regelung des § 6 Abs 2 1. Satz AufG solle umgangen werden, nach dem 2.Satz dieser Best vorgeht. Dabei trifft die Partei die Pflicht, an der Feststellung des maßgebl Sachverhaltes mitzuwirken (Walter-Mayer, Grundriss des österr Verwaltungsverfahrens6, Rz 321).