§ 9 Abs 4 Z 2 ETG (Elektrische Betriebsmittel, Dampfreinigungsgeräte, Untersagung des Inverkehrbringens, Gefahr für Leben oder Gesundheit; Bescheidadressat, Händler, Eingriff in subjektiv-öffentliche Rechte des Herstellers, keine)
§ 9 Abs 4 NiederspannungsgeräteV 1995 (Recht auf Gutachtenvorlage; Recht auf Unterlassung der an Dritte gerichteten Untersagung, keines)