§ 59a Abs 6 Z 1 BDG (Feststellung der Ruhegenussfähigkeit von Dienstzulagen; lediglich Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen, Besuchsschullehrerdienstzulage, Dauer der Verwendung, keine Bindung an Schuljahre)
§ 59b Abs 1 BDG (Lehrer an Hauptschulen, Dienstzulagen)