§ 72 Abs 4 Tir FLG 1996 (Agrarbehörden, Zuständigkeit zwischen Einleitung und Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens; Entscheidung über alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse; Entscheidung über das Freisein eines Grundstückes von Dienstbarkeiten)
VwGH 13.11.1997, 97/07/0159