§ 16 Abs 1 Krnt FLG 1979 (Grundstücksbewertung, Schätzung, keine absolute Bindung an Parteienerklärungen)
§ 27 Abs 1 Krnt FLG 1979 (Bewertung der Abfindungen, Bodenwertänderungen, Nachbewertung; Abs tellen bei der Bewertung auf Verhältnisse, die vor der Übernahme liegen)