§ 11 Abs 3 erster Satz Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Rückerstattung auf Antrag eines Fondsmitgliedes bei Einstellung der Berufsausübung von 50% der Beiträge; offene Forderungen des Fonds)
VwGH 07.10.1997, 97/11/0152
§ 11 Abs 3 erster Satz Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Rückerstattung auf Antrag eines Fondsmitgliedes bei Einstellung der Berufsausübung von 50% der Beiträge; offene Forderungen des Fonds)
VwGH 07.10.1997, 97/11/0152