§ 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 (Anschlusspflicht, Ausnahme; Ableitung der anfallenden Schmutzwässer in einer den Erfordernissen des Umweltschutzes und der Hygiene entsprechenden Weise; wasserrechtliche Bewilligungspflicht für die private Anlage als Vorfrage)
VwGH 26.06.1997, 96/06/0259