§ 98 Abs 2 Nö BauO 1976 (Baubewilligung; Abweisung ohne Bauverhandlung, wenn er dem Flächenwidmungsplan widerspricht; keine Beiziehung der Nachbarn; Aufhebung der Abweisung durch Berufungsbehörde, Bindungswirkung)
§ 99a Nö BauO 1976 (vereinfachtes Bewilligungsverfahren)