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VwGH 16. 9. 1997, 94/05/0357 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1915ZfV 1998, 792

§ 17 Abs 1 Nö KanalG (Eigentümer anschlusspflichtiger Liegenschaften, Verpflichtung zur Herstellung des Hauskanals; Errichtung nach BauO; Eigentümer bestehender Gebäude, gegebenenfalls Verpflichtung zum Umbau von Aborten und sonstigen Abwasseranlagen)

§ 17 Abs 2 Nö KanalG (Hauskanal; Hausleitung bis zur Grenze der Liegenschaft; Anschlussleitung das Verbindungsstück zwischen Hauskanal und Straßenrohrstrang)

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