§ 4 AuskunftspflichtG (Auskunftsbegehren, bescheidmäßige Erledigung; keine Säumnisbeschwerdemöglichkeit, auch keine Möglichkeit der Erteilung eines Auftrages durch den VwGH an die säumige Behörde)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, keine Erbringung behördlicher Leistungen durch VwGH)