Art 6 Abs 1 AssoziationsAbk Türkei, Assoziationsrat Beschl 1/80 (freier Zugang zur gewählten Beschäftigung nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung; freiwillige Aufgabe der Arbeit)
VwGH 19.11.1997, 97/09/0261
Ein türkischer ArbN, der bereits über vier Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat eine ordnungsgem Beschäftigung ausgeübt hat und seine Arbeit freiwillig aufgibt, um in demselben Mitgliedstaat eine andere Beschäftigung zu suchen, verliert seine Rechte aus Art 6 Abs 1 dritter Gedankenstrich des Beschl 1/80 durch diese freiwillige Aufgabe seiner Arbeit nicht ohne weiteres, wenn er die im betr Mitgliedstaat geltenden Formalitäten erfüllt, zB indem er sich als Arbeitssuchender meldet und der Arbeitsverw dieses Mitgliedstaates während des dort vorgeschriebenen Zeitraumes zur Verfügung steht.