§ 4 Abs 5 MutterschutzG (Beschäftigungsverbot, Feststellungsbescheid des Arbeitsinspektorates, Feststellung der Schädlichkeit der Arbeit für Mutter oder Kind; Schädlichkeit muss zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung gegeben sein)
VwGH 18.11.1997, 96/11/0274