§ 4 Abs 6 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; dringender Arbeitskräftebedarf alleine nicht ausreichend; Feststellung der Höchstzahl und deren Überschreitung)
VwGH 09.09.1997, 96/09/0129
3. Die sich auf eine amtl Statistik des BMAS gründende Feststellung der Höchstzahl und deren Überschreitung ist eine Sachverhaltsfeststellung, die dem Grundsatz des Parteiengehörs unterliegt, doch hat der Bf in seiner Berufung keinerlei Bedenken gegen die ihm mitgeteilte Überschreitung der Landeshöchstzahl gehegt. Abw.