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Personalvertretung 11. 3. 1996, A1-PVAK/96

JudikaturZfV 1998/41ZfV 1998, 751

§ 22 BPersVG

Personalvertretung 11.03.1996 A1-PVAK/96

Gem § 22 Abs 1 BPersVG wählt der DStA aus seiner Mitte den Vors. Ein Losentscheid - wie er im § 24 Abs 1 lit c PersVWO bei der Zuteilung der Mandate vorgesehen ist - hat nicht zu erfolgen. Die Vornahme eines Losentscheides darüber, welche Wählergruppe Anspruch auf den Vors hat, ist gesetzwidrig.

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