§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (wichtiges dienstl Interesse, schwerwiegendes Spannungsverhältnis, Vertrauensverlust, Ignorierung von Weisungen)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Abberufung von Leitungsfunktion; Verlust des Vertrauens in die Führungsqualifikation)