Art 138 Abs 1 lit a B-VG (Kompetenzkonflikt zw Gericht und Verwaltungsbehörde, verneinender; keiner zw VwGH und OAS, wenn die Zurückw der Beschwerde durch den VwGH wegen des Mangels der Instanzenzugserschöpfung erfolgte; bei Zurückw eines A auf E eines Kompetenzkonflikts durch den VfGH keine Abtretung an den VwGH vorgesehen)
Art 144 Abs 3 B-VG (Beschwerden, Abtretung an VwGH; wie vorhin)