Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung auf Anlassfall; Quasianlassfall, bei erster Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren anhängiger Beschwerdefall)
VfGH 08.06.1998, B 1189/97
Dem in Art 140 Abs 7 B-VG gen Anlassfall (ieS), anlässl dessen das G-PrüfungsVerf tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschw-Fälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der ersten von mehreren mündl Verh im G-PrüfungsVerf beim VfGH bereits anhängig waren (VfSlg 10.616/1985), 11.711/1988)