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VfGH 29. 9. 1997, A 19/97 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/1845ZfV 1998, 735

Art 137 B-VG (Klagen; angemessene Zahlungsfrist)

VfGH 29.09.1997, A 19/97

Ein Verzug in der Rückzahlung könnte der beklagten Partei nur dann angelastet werden, wenn sie trotz einer ausreichenden Fristsetzung der Rückzahlungsverpflichtung nicht entsprochen hätte (vgl zB VfSlg 11509/1987 und 12026/1989). Im vorliegenden Fall hat der beklagte Bund am 14. Tag nach Einlangen des Mahnschreibens des Klägers und damit innerhalb einer vom VfGH als angemessen qualifizierten Zahlungsfrist (VfSlg 12298/1990) Zahlung geleistet, sodass von einem Zahlungsverzug nicht gesprochen werden kann (vgl zB VfSlg 11509/1987 und 12026/1989).

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