Art 133 Z 4 B-VG (Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes; Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag)
Art 144 B-VG (Bescheidbeschwerde; Prüfungsmaßstab)
Art 10 MRK (Meinungsfreiheit; Meinungsäußerungsfreiheit; Rundfunkfreiheit; verletzende, schockierende oder beunruhigende Äußerungen)