Tir NaturschutzG 1991 (Verfassungswidrigkeit wegen fehlender neuerlicher Beschlussfassung durch den Landtag nach Verweigerung der Zustimmung der Bundesregierung zur Mitwirkung von Bundesorganen an der Vollziehung)
Art 38 Abs 7 Tir LandesO 1989
Tir NaturschutzG 1991 (Verfassungswidrigkeit wegen fehlender neuerlicher Beschlussfassung durch den Landtag nach Verweigerung der Zustimmung der Bundesregierung zur Mitwirkung von Bundesorganen an der Vollziehung)
Art 38 Abs 7 Tir LandesO 1989