§ 44 Abs 2 AsylG 1997 (ÜbergangsBest; Zurücktreten von Verfahren betr Bescheide nach dem AsylG 1991, die beim VfGH oder VwGH angefochten sind, mit 1. 1.1998 in das Stadium vor Erlassung des Berufungsbescheides, sofern die Anfechtung vor der Kundmachung des AsylG 1997 am 14.7.1997; Verstoß dieses letzten Halbsatzes gegen das Diskriminierungsverbot von Ausländern untereinander; Gleichheitswidrigkeit der Sonderregelung für die während der Legisvakanz angefochtenen Bescheide; Kundmachungszeitpunkt und nicht der Geltungsbeginn als Stichtag für unterschiedliche mat-rechtl Regelung)