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VfGH 12. 3. 1998, B 1142/97 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/1798ZfV 1998, 722

§ 48 FrG (Dauer der Schubhaft, Höchstzulässige Dauer sechs Monate; Ausreise, freiwillige Wiedereinreise, Neubeginn der Berechnung; hier missglückte Abschiebung, freiwillige Rückkehr, keine, Schubhaft über sechs Monate; Zulässigkeit, keine)

§§ 51, 52 FrG (Beschwerde an und Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat)

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