- Flächenwidmungsplan der Gd Hohenems, Textteil (im Berggebiet in Streulage gelegene Einzelobjekte, Errichtung des Altbaus vor 1940, Verbleib im Familienbesitz; Errichtung von Ein- oder Zweifamilienhäusern für den Eigenbedarf)
Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitägsprinzip; Erkennbarkeit der Rechtslage für jedermann; Flächenwidmungsplan und Verbalbestimmungen; Zulässigkeit von Bauten aus Plan iVm Verbalbestimmungen nicht erkennbar)