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VwGH 5. 8. 1997, 95/11/0418 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 1998/1759ZfV 1998, 705

§ 19a Abs 1 ZDG (Zivildienst, vorzeitige Entlassung ua bei Feststellung der Dienstunfähigkeit des Zivildienstpflichtigen; Wirksamkeit der Entlassung ab Erlassung des Entlassungsbescheides)

VwGH 05.08.1997 95/11/0418

Wie VwGH 10.10.1995, 95/11/0132, wo der VwGH näher dargelegt hat, dass zum Unterschied von der Rechtslage vor der Nov 1994 (wonach dienstunfähige Zivildienstpflichtige mit Ablauf des Tages dieser Feststellung durch den Amtsarzt vorzeitig aus dem Zivildienst zu entlassen waren) die neue Regelung ungeachtet der Verpflichtung der ZivildienstBeh, im EntlassungsB den Tag des Eintrittes der Dienstunfähigkeit festzustellen, hinsichtl des Wirksamwerdens der Entlassung nicht mehr auf den Tag der Feststellung der Dienstunfähigkeit abstellt, sondern vielmehr so zu verstehen ist, dass hiefür die Erlassung des EntlassungsB maßgeblich ist. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.

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