§ 9 Abs 1 ZustellG (Zustellung bei Bevollmächtigung einer im Inland wohnenden Person; Bezeichnung des Empfängers; Zeitpunkt der Zustellung; tatsächliches Zukommen des Schriftstückes an Zustellungsbevollmächtigten; Heilung von Zustellmängeln; Zeitpunkt der Bescheiderlassung)
VwGH 24.06.1997, 97/08/0157