§ 73 AVG (Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag; Antrag auf Überprüfung neuerrichteter Betriebsanlagen, bescheidmäßige Erledigung, keine)
VwGH 28.08.1997, 97/04/0097
Mit angef B wurde der A des Bf auf Übergang der Zuständigkeit zur E über seinen A vom 29. 3. 1996 gem § 73 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begr führte die bel Beh aus, mit Eingabe vom 29. 3. 1996 habe der Bf den Magistrat G-Gewerbeamt auf „Umbauten im Bereich des Komplexes C, A-Gasse 3" hingewiesen und nachfolgenden A gestellt: