§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Berufungsantrag; bloße Bestreitung der Begehung der Übertretung nicht ausreichend begründet)
VwGH 04.07.1997, 97/03/0103
Die vom Bf gewählte Formulierung, dass er die „angeführten Obertretungen nicht begangen" habe, lässt nicht erkennen, aus welchen konkreten Gründen das erstinstanzl StrafErk hinsichtlich des Sachverhaltes oder hinsichtl der Beurteilung der Rechtslage bekämpft werde (vgl VwGH 19.02.1988, 88/18/0016, 0017). Abw.