§ 17 Abs 3 ZustG (Zustellung durch Hinterlegung; behauptete Ortsabwesenheit, Bescheinigung)
VwGH 12.06.1997, 96/09/0005
1. Die ges Vermutung der rechtswirksamen Zustellung durch Hinterlegung iSd dritten Satzes des Abs 3 des § 17 ZustG greift im Falle der Ortsabwesenheit des Empfängers nicht ein. Der Bf hat im vorliegenden Fall Ortsabwesenheit behauptet. In diesem Falle ist zu prüfen, ob er vom Zustellvorgang „rechtzeitig" Kenntnis erlangt hat (oder hätte erlangen können), was jeweils nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen ist. Wird durch die Zustellung der Beginn einer RM-Frist ausgelöst, so erlangt der Empfänger noch „rechtzeitig" vom Zustellvorgang Kenntnis, wenn ihm ein für die Einbringung des RM angemessener Zeitraum verbleibt (vgl die in Hauer-Leukauf, Handbuch des Osterr VerwVerf5, 1256 ff, zit Jud).