§ 47 AVG (öffentliche Urkunden, Postrückschein; Widerlegbarkeit der Vermutung der Richtigkeit)
§ 17 Abs 3 ZustellG (hinterlegte Sendung, mindesens zweiwöchige Bereithaltungsfrist, Zustellungsfiktion mit erstem Tag der Bereithaltungsfrist; Rückkehr an Abgabestelle innerhalb der Abholfrist bewirkt Zustellung auch bei nicht nur vorübergehender Abwesenheit)